Elektronische Bücher müssen höher besteuert werden als Papierausgaben Luxemburg, 5. März 2015: Elektronische Bücher (eBooks) müssen anders als Papierbücher voll besteuert werden. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, den viele EU-Staaten für Kulturgüter festgelegt haben, gilt demnach nicht, wenn die Literatur in nichtphysischer, digitaler Form ausgeliefert wird. Die Europa-Richter gaben damit Klagen der EU-Kommission gegen Frankreich und Luxemburg statt, die eBooks bisher nur mit 5,5 % (Frankreich) bzw. 3 % (Luxemburg) besteuert hatten. Rückschlag auch für deutsche eBuch-Befürworter Die Entscheidung ist auch ein schwerer Rückschlag für all jene, die in Deutschland auf eine steuerliche Gleichbehandlung klassischer und neuer Medien dringen. In der Bundesrepublik hatten sich unter anderem der „Deutsche Bibliotheksverband“ (DBV) und der „Börsenverein des deutschen Buchhandels“ auf die Seite der Franzosen gestellt – in der Hoffnung, dass im Falle eines Sieges beim Nachbarn auch die höhere Besteuerung von eBooks in Deutschland fallen könnte. Börsenverein ist enttäuscht: Bücher sind Kulturgut, ob nun digital oder in Papier „Es ist unerklärlich, warum E-Book-Leser schlechter gestellt werden als Leser des gedruckten …
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