Luxemburg/München/Berlin, 27. Juni 2013: Die von der deutschen „Verwertungsgesellschaft Wort“ (VG Wort) geforderten Kopierabgaben auf PCs und Drucker sind im Grundsatz zulässig. Der hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt. Autoren können auf höhere Tantiemen hoffen Damit könnten sich entsprechende Geräte in Zukunft in der Bundesrepublik durchaus noch verteuern (wenngleich sich das Urteil vor allem auf die Rechtslage bis 2007 bezieht) – sich andererseits aber Autoren möglicherweise bald rückwirkend über höhere Tantiemen freuen. Die genauen Folgen des EuGH-Urteils hängen aber noch von einer BGH-Entscheidung und den Verhandlungsergebnissen zwischen VG Wort und der Elektronikwirtschaft ab. Der deutsche Hightech-Verband „Bitkom“ in Berlin sieht jedenfalls Auslegungsspielräume. Die VGW Wort in München begrüßte – wenig überraschend – das Urteil der Europa-Richter. Streit von VG Wort und Wirtschaft schwelt seit Jahren Der Streit zwischen VG Wort und deutscher Elektronik-Industrie beziehungsweise –Händlern schwelt bereits seit Jahren: Weil sich beide Seiten nicht einigen konnten, ob und wie Autoren und Rechteinhabern eine Vergütungspflicht zusteht, wenn Privatnutzer mit ihren PCs, Druckern und Scannern Kopien von Presse-Artikeln, Büchern und ähnlichen Werken anfertigen, ging der Streit …
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