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Europarichter erlauben Netzsperren für Filmpiraten-Portale

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Deutsche Constantin begrüßt Grundsatz-Entscheidung Luxemburg, 28. März 2014: Die deutsche Filmgesellschaft „Constantin“ hat die gestern getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, dass Netzsperren gegen Filmpiraterie-Portale wie „kinox.to“ oder „movie4k“ zulässig sind. Filmfirma möchte Aufruf illegaler Angebote unmöglich machen „Bislang mussten wir weitgehend tatenlos zusehen, wenn unsere Filme über illegale gewerbliche Portale wie kinox.to oder movie4k.to angeboten und verbreitet wurden“, kommentierte Constantin-Vorstands-Chef Martin Moszkowicz das Urteil aus Luxemburg. „Wir gehen davon aus, dass auf Basis dieser höchstinstanzlichen Rechtsprechung nun endlich auch deutsche Gerichte in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen Internetanbietern aufgeben, ihren Kunden das Aufrufen von illegalen Angeboten unmöglich zu machen.“ Netzsperr-Anträge in Deutschland zu erwarten Zu rechnen ist daher nun damit, dass Rechteinhaber in nächster Zeit Netzsperren gegen kinox.to, movie4k und ähnliche Portale in Deutschland zu erwirken versuchen. Die EuGH-Entscheidung dürfte wohl auch nicht mit der jüngeren deutschen Rechtsauslegung, laut der das Anschauen von Streaming-Videos (wie eben auf den genannten Portalen) im Regelfall straffrei ist. Denn das Urteil zielt nicht auf die Zuschauer, sondern auf Internetanschluss-Bereitsteller wie Telekom oder Vodafone, die diese Sperren einrichten …

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